Alles Wichtige für Ihre Lohnabrechnung im neuen Jahr.
Das Jahr 2025 bringt bedeutende Änderungen in der Payroll-Welt: von neuen AHV-Grenzbeträgen über die Verlängerung der Regelungen für französische Grenzgänger:innen bis hin zu den Neuerungen durch ELM 5. Wir zeigen, was Sie jetzt beachten müssen, um bestens vorbereitet zu sein.
Im Vergleich zu den Vorjahren hält das Jahr 2025 einige Änderungen im Bereich Payroll und Sozialversicherungen für uns bereit.
Per 1. Januar haben wir den ersten Schritt der Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 Jahren auf 64 Jahre und drei Monate. Somit werden alle Frauen mit Jahrgang 1961 drei Monate später pensioniert.
Die Möglichkeit des Verzichts auf den Freibetrag für Personen im Referenzalter besteht weiterhin. Der Wunsch des Verzichts muss bis zur ersten Abrechnung des Kalenderjahres oder nach Weiterarbeit des Erreichens des Referenzalters gemeldet werden. Für die Einhaltung der Voraussetzungen des Verzichts sind die Mitarbeitenden verantwortlich.
Die Ansätze bei den Familienzulagen haben sich im Jahr 2025 generell auf mindestens CHF 215.00 resp. CHF 268.00 als Mindestbeitrag erhöht. Die Änderungen der kantonalen Beiträge können diesen Mindestbeitrag übersteigen und wurden entsprechend kommuniziert.
Die Handhabung der Privatanteile von E-Geschäftsfahrzeugen ändert sich im Jahr 2025 ebenfalls. Bisher wurde der Wert der Ladestation inklusive Installation dem Fahrzeugwert zugerechnet und diente als Grundlage für die Berechnung des 0.9 %-Privatanteils pro Monat. Ab 2025 gelten die Kosten der Ladestation inkl. Installation als massgebender Lohn und werden nicht mehr in die 0.9 %-Reduktion einbezogen. Dies bedeutet konkret, dass nur noch der Wert des Fahrzeuges mit der Umwandlungsberechnung berücksichtigt wird.
Beispiel mit Fahrzeugwert von CHF 50’000:
Eine immer beliebtere Alternative zur Abrechnung des Privatanteils von Geschäftsfahrzeugen ist die Gutschrift von Autopauschalspesen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Firma ein genehmigtes Spesenreglement besitzt. Mit einem genehmigten Spesenreglement und der entsprechenden Erwähnung im Lohnausweis sind die Autopauschalspesen unter Ziffer 13.2.2 auszuweisen und nicht sozialversicherungspflichtig. Diese Entschädigung deckt auch den Arbeitsweg ab, weshalb im Lohnausweis das Feld F mit einem Kreuz zu markieren ist. Die Kosten müssen ungefähr den effektiven Auslagen entsprechen und alle drei Jahre oder bei Funktionswechsel überprüft werden. Wenn die Firma kein genehmigtes Spesenreglement besitzt, muss ein Bordbuch geführt werden, welches die Pauschalspesen rechtfertigt. Die Pauschale ist zudem steuerpflichtig. Eine Vorlage in einem Spesenreglement kann wie folgt aussehen:
In der Beruflichen Vorsorge wurden die Grenzbeträge generell angepasst.
Am 17. Dezember 2024 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) eine wichtige Mitteilung zur Besteuerung grenzüberschreitender Telearbeit zwischen der Schweiz und Frankreich veröffentlicht. Telearbeit umfasst alle beruflichen Tätigkeiten und Aufgaben, die Mitarbeitende nicht am zentralen Standort des Unternehmens ausführen. Also auch Arbeiten im Homeoffice, einem Coworking Space oder von unterwegs wie beispielsweise im Zug oder Flugzeug erledigt werden. Diese Regelungen betreffen zahlreiche Arbeitgebende und ihre Mitarbeitenden.
Die Schweiz und Frankreich haben eine neue Verständigungsvereinbarung getroffen, welche die bisherige Übergangsregelung zur Besteuerung grenzüberschreitender Telearbeit bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Ursprünglich wäre diese Regelung zum Jahresende 2024 ausgelaufen.
Folgende Kernpunkte gelten weiterhin:
Die Verlängerung der Übergangsregelung bringt für Arbeitgebende folgende Verpflichtungen und Anpassungen mit sich:
Fazit
Obwohl die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die neue Verständigungsvereinbarung beschlossen hat, bleibt die Regelung zur Dokumentationspflicht bestehen. Arbeitgebende sind weiterhin verpflichtet, detaillierte Unterlagen zu den Telearbeitsquoten und Arbeitseinsätzen ihrer Mitarbeitenden zu führen. Diese Daten sind essenziell, um sowohl die steuerrechtlichen als auch die sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
ELM (Einheitliches Lohnmeldeverfahren) vereinfacht die Lohnabrechnung und Meldepflichten für Unternehmen erheblich. Hier erfahren Sie, wie ELM funktioniert, welche Vorteile es bietet und worauf Sie achten müssen, um die Effizienz dieses Systems optimal zu nutzen.
ELM ist bekannt als standardisiertes System zur Übermittlung von Lohndaten von Unternehmen an Sozialversicherungen und Behörden. Entwickelt und zertifiziert von Swissdec dient es nicht nur als Übermittlungstool, sondern gilt auch als Lohnstandard in der Schweiz.
Dieser Swissdec-Lohnstandard definiert Themen, wie beispielsweise Quellensteuerberechnungen und Lohnausweise in der Schweiz funktionieren und auszusehen haben.
Das Einheitliche Lohnmeldeverfahren bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die sowohl den administrativen Aufwand reduzieren als auch die Effizienz steigern.
Die ELM 4 Version neigt sich ihrem Ende zu und neu werden die Daten mit der ELM 5 übermittelt.
Die Deadline der Systemanpassung auf ELM 5 war der 31. Dezember 2024, wobei eine Verlängerung bis 31. Dezember 2025 verlangt werden konnte. Nach diesem Datum müssen alle Systeme zwingend ELM 5 im Einsatz haben.
Welche Vorteile bietet die aktuelle Version von ELM 5?
Mit der neuesten Version von ELM steht den Nutzern eine Chat-Funktion zur Verfügung. Diese ermöglicht es Versicherern und Quellensteuerämtern, direkt Rückmeldungen oder Hinweise zu potenziellen Korrekturen zu übermitteln.
Darüber hinaus erweitert ELM 5 die Möglichkeiten der Vielfältigkeit der Datenübermittlung. Dazu zählen beispielsweise die Übermittlung von Informationen zu Grenzgängern aus Frankreich und Italien sowie monatliche Statistik Meldungen
Im Kern dient ELM dazu, verschiedene technische Tabellen auszulesen und diese mit den Stammdaten sowie Abrechnungsdaten zu verknüpfen. Bei der Quellensteuer Übermittlung beispielsweise extrahiert das System die Abrechnungsnummer pro Kanton aus einer technischen Tabelle, prüft relevante Stammdaten wie Quellensteuerpflicht, Kanton, Tarif oder Familienstand und kombiniert diese mit den Abrechnungsdaten des aktuellen Monats. Zudem unterscheidet es zwischen periodischen und aperiodischen Zahlungen.
Das Einheitliche Lohnmeldeverfahren ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienz. Nutzen Sie die Vorteile und sparen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen!
Innerhalb der Fachgruppe HR Services widmen wir uns intensiv den geltenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Gesetzgebungen sowie den komplexen Herausforderungen, die unsere Kunden im Payroll betreffen. Unsere internen Expert:innen setzen sich eingehend mit den neuesten Entwicklungen auseinander, um sicherzustellen, dass unsere über 40 Payroll-Spezialist:innen stets auf dem neuesten Stand sind und unsere Kunden fundiert beraten können. HR Campus ist der führende Partner im HR Outsourcing- und Interim Management in der Schweiz und Liechtenstein und verantwortet über 50'000 Lohnabrechnungen pro Monat. Lesen Sie hier mehr dazu.
Publiziert am: 30. Januar 2025